Honorar
Die Höhe des Honorars wird auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) individuell vereinbart unabhängig von Versicherungs- und Beihilfeleistungen.
Ich kann Ihnen auf der Grundlage der GebüH eine Rechnung erstellen.
Private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten Heilpraktiker - Leistungen. Bitte erfragen Sie dies ggf. bei Ihrer Versicherung.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten i. d. R. keine Heilpraktikerleistungen.
Das Honorar ist am Behandlungstag in bar oder per Bankkarte (ec/Maestro, MasterCard, Amex, Visa) von Ihnen zu zahlen. Alternativ stelle ich Ihnen eine Rechnung, die innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist.